Beschwerdemanagement
Auszug aus dem Kindergartengesetz
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“.
Alle Kinder haben grundsätzlich ein Beteiligungsrecht und ein Beschwerderecht in den Einrichtungen (Bundeskinderschutzgesetz). |
Wir leben in einer Demokratie!
Das bedeutet, dass Kinder über die Ereignisse ihres Alltags mitbestimmen dürfen und sollen. Sie erleben in unserem Kindergarten, dass ihre Meinung zählt und ihre Anregungen und Beschwerden ernst genommen werden. Nur so können sie sich zu einem eigenverantwortlichen und selbst bestimmten Menschen entwickeln.
Dies geschieht durch viel Anlässe im Kindergartenalltag wie z.B.:
➤ Mitsprache der Kinder bei Themenfindungen
➤ Abstimmungen, bei denen sich die Kinder für oder gegen etwas entscheiden können
➤ Ideen, die die Kinder anbringen und auch aufgegriffen werden
➤ Beschwerden, denen nachgegangen wird
➤ Beschwerden, die zu Regeländerungen führen können
➤ gemeinsames Aufstellen von Regeln
➤ Wünsche und Meinungen werden gehört und umgesetzt
Dabei versuchen wir immer wieder den Kindern zu zeigen, was ihre Meinungsäußerung oder ihre Beschwerde bewirkt hat. Wir möchten somit die Kinder bestärken und ermutigen, von ihrem Beteiligungs- und Beschwerderecht gebrauch zu machen.
Da Kinder sich zum Teil noch nicht verbal äußern können oder auch nicht in der Lage sind ihre Belange zu artikulieren, versuchen wir durch Beobachtungen ihre Wünsche, Interessen, Unzufriedenheit und Bedürfnisse wahrzunehmen und darauf einzugehen.